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Gemeinnützigkeit
Der Verein Nikkis Freunde ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Ravensburg vom 23.02.2024 als Körperschaft zur Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke anerkannt.
Der Verein ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.